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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 09571 764 + Nebenstelle
Bewertungsprüfstelle 189
Bewertungsstelle Bad Staffelstein (Aktenzeichen 165/...), Weismain (Aktenzeichen 176/...) und die Gemeinden Altenkunstadt (Aktenzeichen 111/...), Marktgraitz (Aktenzeichen 143/...), Michelau (Aktenzeichen 145/...), Redwitz (Aktenzeichen 155/...) 127
Bewertungsstelle Lichtenfels (Aktenzeichen 139/...), Burgkunstadt (Aktenzeichen 116/...), und die Gemeinden Ebensfeld (Aktenzeichen 120/...), Hochstadt (Aktenzeichen 127...), Marktzeuln (Aktenzeichen 144/...) 130
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar