Bewertung von Grundvermögen
Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
- Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) - Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer) - Aktuelle Informationen zur Grundsteuer
Ansprechpersonen Grundstücksbewertung
| Aufgabenbereich | Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) | Telefon 09571 764 + Nebenstelle |
|---|---|---|
| Bewertungsprüfstelle | 189 | |
| Bewertungsstelle | Bad Staffelstein (Aktenzeichen 165/...), Weismain (Aktenzeichen 176/...) und die Gemeinden Altenkunstadt (Aktenzeichen 111/...), Marktgraitz (Aktenzeichen 143/...), Michelau (Aktenzeichen 145/...), Redwitz (Aktenzeichen 155/...) | 127 |
| Bewertungsstelle | Lichtenfels (Aktenzeichen 139/...), Burgkunstadt (Aktenzeichen 116/...), und die Gemeinden Ebensfeld (Aktenzeichen 120/...), Hochstadt (Aktenzeichen 127...), Marktzeuln (Aktenzeichen 144/...) | 130 |
