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Allgemeines

Personal

Personal in MAK64,22
Auszubildende28
Teilzeitquote (ohne Anwärter)34,7 %

Stand 01.01.2024

Amtsbezirk

Das Finanzamt Lichtenfels ist örtlich zuständig für das gesamte Gebiet des Landkreises Lichtenfels.

Aufgaben

Das Finanzamt Lichtenfels ist innerhalb seines Amtsbezirks zuständig für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern, Zulagen und Messbeträge:

  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Eigenheimzulage
  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuermessbetrag (nur Festsetzung)
  • Grundsteuermessbetrag (nur Festsetzung)
  • Investitionszulage
  • Kapitalertragsteuer
  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer

Für einige Aufgaben auf dem Gebiet der Steuerfestsetzung und -erhebung ist nicht das Finanzamt Lichtenfels, sondern sind andere Finanzbehörden zuständig. Näheres dazu in unserer Rubrik Zuständigkeit anderer Finanzbehörden .

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Steuerliche AngelegenheitZuständige Finanzbehörde
Veranlagung der KörperschaftenFinanzamt Coburg
Erbschaft-/SchenkungsteuerFinanzamt Hof
Gewerbesteuer (Festsetzung und Erhebung)Stadt-/Gemeindeverwaltung
GrunderwerbsteuerFinanzamt Coburg
Grundsteuer (Festsetzung und Erhebung)Stadt-/Gemeindeverwaltung
HundesteuerStadt-/Gemeindeverwaltung
Verbrauchsteuern (z.B. Mineralölsteuer)Zollverwaltung
Kapitalverkehrsteuern und sonstige VerkehrsteuernZentralfinanzamt Nürnberg
Umsatzsteuer der im Ausland ansässigen UnternehmenZentralfinanzamt Nürnberg
Besteuerung ausländischer WerkvertragsunternehmenZentralfinanzamt Nürnberg
Betriebsprüfungen allgemeinFinanzamt Coburg
Betriebsprüfungen bei Versicherungsunternehmen und KreditinstitutenZentralfinanzamt Nürnberg
Betriebsprüfungen bei Versorgungsbetrieben der Städte und GemeindenFinanzamt Bamberg
Betriebsprüfungen bei land- und forstwirtschaftlichen BetriebenFinanzamt Nürnberg-Süd
SteuerfahndungFinanzamt Bayreuth
Bußgeld- und StrafsachenFinanzamt Hof
UmsatzsteuerprüfungFinanzamt Coburg
LiquiditätsprüfungFinanzamt Hof