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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Lichtenfels ist die Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts Coburg.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachfolgenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Coburg

Steuernummern Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 09561-646 + Nebenstelle
Zentrale Bearbeitung Rechtsbehelfe für die Grunderwerbsteuerstelle 449
Zentrale Bearbeitung Stundung- und Erlassanträge für die Grunderwerbsteuerstelle 355
212/840/00000 - 212/840/99999 Stadt und Landkreis Coburg 429
212/841/00000 - 212/844/99999 Landkreis Coburg 428
212/846/00000 - 212/849/99999 Stadt Coburg 450
212/850/00000 - 212/850/99999 Stadt und Landkreis Lichtenfels 355
212/851/00000 - 212/851/99999 Stadt und Landkreis Lichtenfels 450
212/852/00000 - 212/852/99999 Stadt und Landkreis Lichtenfels 428
212/853/00000 - 212/853/99999 Stadt und Landkreis Lichtenfels 456
212/855/00000 - 212/855/99999 Stadt Kronach 355
212/856/00000 - 212/859/99999 Stadt Kronach 450
212/860/00000 - 212/860/99999 Landkreis Kronach 449
212/861/00000 - 212/864/99999 Landkreis Kronach 450
212/865/00000 - 212/865/99999 Stadt und Landkreis Wunsiedel 355, 449
212/866/00000 - 212/869/99999 Stadt und Landkreis Wunsiedel 428
212/870/00000 - 212/870/99999 Stadt und Landkreis Hof 449
212/871/00000 - 212/879/99999 Stadt und Landkreis Hof 456
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar