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Allgemeine Veranlagung (AVSt)

Diese Stelle ist zuständig, wenn neben oder statt des Arbeitslohns (Anlage N der Steuererklärung) Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (Anlage G), aus selbständiger Arbeit (Anlage S) oder aus Vermietung und Verpachtung (nur bei umsatzsteuerpflichtiger Nutzungsüberlassung; Anlage V) erklärt werden. Sie erledigt auch die veranlagungsbegleitenden Arbeiten, wie z.B. die Verbescheidung von Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen.

Steuerliche Informationen
Formulare für die Steuererklärung und andere steuerliche Angelegenheiten
Informationen zur elektronischen Steuererklärung

Ansprechpersonen Allgemeine Veranlagung (AVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 09571 764 + Nebenstelle
230/190/00000 - 230/190/99999 Beschränkt steuerpflichtige_natürliche Personen 284
230/191/00000 - 230/191/99999 A - K Landwirte 186*, 185
230/195/00000 - 230/195/99999 L - Z Landwirte 155*, 185
230/200/00000 - 230/240/69999 A - KREIS 254
230/240/70000 - 230/293/39999 KREIT - Z 288
230/297/00000 - 230/297/99999 Insolvenzfälle natürliche Personen, Investitionszulage 156, 124
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar