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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 09571 764 + Nebenstelle
230/296/00000 - 230/296/99999 Grenzpendler 305
230/300/00000 - 230/416/99999 A - GD 305
230/417/00000 - 230/529/99999 GE - KUNZ 310
230/530/00000 - 230/662/99999 KUO - SCHK 308
230/663/00000 - 230/786/99999 SCHL - Z 302
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar